Infos Mitgliedsbetriebe
Voraussetzungen für die Teilnahme/Einlösung der Sauerland-Gutscheine
Voraussetzung:
Der Sauerland-Gutschein:
- kann nur in Mitgliedsbetrieben eingelöst werden,
- die über ihre örtlichen Werbegemeinschaften im Dachverband Werbegemeinschaft Sauerland organisiert sind,
- oder dem Sauerland Tourismus e.V. angehören.
Einlösen in den Partnerbetrieben
- der Partnerbetrieb verpflichtet sich, den Gutschein auf Echtheit zu prüfen!
- Prüfkriterien und Mustergutschein erhält jeder Betrieb mit dem Infopakaet
- Der Gutschein wird zum angegebenen Gutscheinwert gegen Ware eingelöst.
- Eine Bar-/Restauszahlung ist nicht vorgesehen
- Gültigkeit 3 Jahre nach Ablauf des Ausstellungsjahres
Abrechnung
- volle Auszahlung (1:1)
- Abrechnungsformular unter Download
- Originalgutscheine sind mitzusenden
- Abrechnung an Sauerland Tourismus e.V. - siehe Formular
- Auszahlung jeweils zum 1. des Folgenemonats
Antrag auf Mitgliedschaft
